Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ott Software, Halblech Stand 03/2021
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der Firma Ott Software, Inhaber Herbert Ott (nachfolgend “OTT oder “wir” genannt), auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Besteller in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch OTT.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform verlangt wird (vergleiche Ziffern 1,2,3,4,5,8) ist die Schriftform auch durch elektronische Mitteilung
gewahrt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande. Diese ist für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Nebenabreden, die Zusicherung von Eigenschaften und Vertragsänderungen sind nicht vereinbart, bevor wir sie schriftlich bestätigt haben. Beschreibungen und Abbildungen der Liefergegenstände sind nur annähernd maßgebend. Technische und gestalterische Änderungen (insbesondere nach Form, Farbe, Gewicht) behalten wir uns bis zur Lieferung vor. Durch diese darf das Interesse des Bestellers jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Bei gewissen Artikeln behalten wir uns bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Menge vor. Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtabnahme oder des Abnahmeverzuges des Bestellers im Rahmen eines Einzelauftrages sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens jedoch 10 % des Bestellwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. .Preise, Versand, Verpackung und Versicherung
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in Euro netto ab unserem Lager Halblech ausschließlich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackung, Spesen und Transportversicherung. Diese Kosten hat der Besteller zu tragen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel nach unserem Ermessen ohne Gewähr der billigsten oder schnellsten Transportmöglichkeit. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Lager verlässt. Wir versichern die Sendung auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden. Diese Versicherung unterbleibt nur dann, wenn der Besteller dies schriftlich untersagt. Bei starker Kostenänderung (z.B. starke Wechselkursänderungen von mehr als 10 %) und bei kundenbedingten Überschreitungen der Laufzeit eines Abrufauftrages behalten wir uns eine Preisanpassung nach Rücksprache mit dem Kunden vor.
4. Liefertermine und Fristen
Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als bindend zugesagt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger vereinbarter Mitwirkungshandlungen des Bestellers. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf das Lager verlassen hat oder – falls die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, unterblieben ist – die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wegen Überschreitung eines Liefertermins kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 8 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Auch in diesem Fall sind die Schadensersatzansprüche des Bestellers begrenzt für jede volle Woche des Verzuges auf einen Betrag von höchstens 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der infolge unseres Lieferverzuges nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich benutzt werden kann. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenem Gewinn oder wegen Nutzungsausfalls an anderen Geräten des Bestellers, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Lieferungen an Neukunden erfolgen bis 1.000 Euro Warenwert per Nachnahme, Einzugsermächtigung oder Vorauskasse / Barnachnahme. Lieferungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro erfolgen nur gegen Vorauskasse. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Lieferungen auf Rechnung gewähren wir ein Zahlungsziel von maximal 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn der Besteller Unternehmer ist, 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn der Besteller Verbraucher ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß vorstehendem Absatz 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Rücksendung der Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht berechtigt. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm für die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; der Besteller ist verpflichtet, uns in diesem Fall den Namen seines Abnehmers bekanntzugeben. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Der OTT verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.
7. Gefahrenübergang
Das Risiko von Verlust, Untergang oder Beschädigung der Ware geht mit deren Übergabe an die Spedition oder an den Transporteur auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Vereinbarung von Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.
8. Gewährleistung, Reparaturen
Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leisten wir Gewähr nur dafür, dass diese die in unseren einschlägigen Unterlagen angegebenen Eigenschaften aufweisen. Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgeblich. Änderungen aufgrund geänderter technischer Vorschriften sind zulässig. Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Warenrücknahmen aus Kulanz berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Es obliegt dem Besteller, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen. Ist der Besteller Unternehmer, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn Mengenabweichungen und offensichtlich erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich bei OTT angezeigt wurden; gleiches gilt für versteckte Mängel, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei OTT angezeigt wurden. Die bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge. Ist der Besteller Unternehmer, trifft ihn die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Eine längere Gewährleistungsfrist besteht bei einzelnen Produkten nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart, insbesondere in Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgeführt ist. Bei der Überlassung von Geräten mit magnetisch oder elektronisch gespeicherten Daten obliegt es dem Kunden, seine Daten extern zu sichern. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen OTT, deren Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wünscht der Besteller bei kostenpflichtigen Reparaturen eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht oder vom Besteller unsachgemäße oder mit OTT nicht abgestimmte Nachbesserungsarbeiten an den Geräten vorgenommen wurden. Geräte zur Reparatur müssen frei an uns retourniert werden.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz von OTT zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht, insbesondere das Gericht am Sitz des Bestellers, anzurufen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung.
10. Sonstige Vereinbarungen
Wir sind berechtigt, personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu speichern und innerhalb unseres Unternehmens zu verwenden. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, diese Informationen an Rechtsanwalt und Kreditversicherer weiterzuleiten. Von uns mitgelieferte Software, Handbücher und Datenblätter dürfen nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige neue Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.